Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Jede Mieterin und jeder Mieter erhält im Sommer/Herbst eine Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr. Sie beinhaltet alle Verbrauchskosten sowie die sonstigen Nebenkosten des Mietverhältnisses. Die tatsächlichen Betriebskostenaufwendungen werden mit der Betriebskostenvorauszahlung verrechnet. Nähere Einzelheiten ersehen Sie aus Ihrer Betriebskostenabrechnung.  

Muster: Betriebskostenabrechnung mit Erläuterungen (bitte klicken)

Wo finde ich meine Mietnummer?
Auf der ersten Seite unter Vertragsnummer. Die Vertragsnummer entspricht Ihrer Mietnummer.

Ansprechpartner - Wer ist für mich zuständig?
Geht es um Fragen zur Abrechnung (wie z.B. Zählerwerte, Kosten usw.), wenden Sie sich bitte per Mail an abrechnung(at)wohnbau-mainz(punkt)de.

Bei allen sonstigen Fragen zu Ihrem Mietverhältnis (Mietkontostand, Ratenzahlung, sonstige Auskünfte zum Mietvertrag) wenden Sie sich an Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer.

Wieso muss ich meine Kontonummer für die Auszahlung erneut angeben?
Wir gleichen die angegebene Kontonummer mit Ihrer im Mietvertrag hinterlegten Kontonummer nochmals ab.

Was bedeutet in meiner Abrechnung- "lt. besonderer Berechnung"?
Hierbei handelt es sich um Kosten, die direkt der Wohnung bzw. Ihnen als Mieter zuzurechnen sind.

Wie kann ich meine Verbrauchswerte nachvollziehen?
In Ihrer Abrechnung  finden Sie die Zählerablesungen zu Ihrer Wohnung.
Hier können Sie die Zählernummer, die Werte und den Verbrauch erkennen.

Warum sind auf meiner Abrechnung Kosten gem. § 35 a EStG aufgeführt?
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie von der Steuer absetzen. Die Kosten sind nicht doppelt berechnet, sondern dienen Ihnen zur Information für Ihre Steuererklärung.