Häufig gestellte Fragen rund um die Vermietung

Wie kann ich mich bei der Wohnbau für eine Wohnung bewerben?

Gehen Sie auf die Startseite unserer Homepage und klicken Sie den Button "Wohnungssuche". Dort finden Sie auch den Interessentenbogen. Sie können aber auch persönlich in unserem Kundencenter vorbeikommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.  

Wenn ich von einer freien Wohnung erfahre, kann ich diese Wohnung direkt mieten?

Fragen Sie einfach bei unserem Team Neuvermietung nach! Ob es bereits Interessenten gibt oder die Wohnung schon vergeben ist, erfahren Sie unter der Tel. 06131 807-807.

Ich suche eine barrierefreie Wohnung. An wen wende ich mich?

Bewerben Sie sich über den Button "Wohnungssuche" und füllen Sie den Interessentenbogen aus. Markieren Sie das Feld "behindertengerecht". Zusätzlich können Sie sich auch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Abteilung Sozialplanung in Verbindung setzen.

Wann steht mir ein Wohnberechtigungsschein zu und wo bekomme ich ihn?

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Sie erhalten ihn, wenn Ihr Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten, prüft das Amt für Soziale Leistungen der Stadt Mainz (Abteilung Wohnen).

Was muss ich rund um die Betriebskostenabrechnung wissen?

Erläuterungen zum Thema Betriebskosten finden Sie hier

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Die Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Wichtig ist, dass die schriftliche Kündigung im Original (nicht per Mail, Fax etc.) innerhalb der ersten drei Werktage eines Monats bei uns eingeht, dann wird auch dieser Monat schon in der Kündigungsfrist berücksichtigt. Alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben. Bitte teilen Sie uns auch Ihre aktuelle Telefonnummer mit, damit wir Besichtigungstermine mit dem/der Nachmieter/in oder den Termin zur Rückgabe der Wohnung mit Ihnen abstimmen können.

Einen Nachmieter können Sie vorschlagen, er muss aber durch die Wohnbau zunächst geprüft werden. Sie können den Nachmieter bereits in Ihrem Kündigungsschreiben angeben. Beachten Sie bitte, dass diese Person bei uns als wohnungssuchend gemeldet sein muss und Ihre Nachmietervorschläge unverbindlich sind.

Was, wenn ich schon vor Vertragsende aus der Wohnung ausziehen muss?

Auch in diesem Fall gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. die vertraglichen Verpflichtungen (auch die Mietzahlungen) müssen bis zum Vertragsende von Ihnen eingehalten werden. In Einzelfällen kann es Ausnahmen geben, bitte sprechen Sie dazu mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer.  

Wie verläuft die Wohnungsrückgabe?

Nachdem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, wird sich ein Mitarbeiter der Wohnbau Mainz bei Ihnen melden und einen Vorbesichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren. Hierbei werden alle erforderlichen Renovierungs- und Reparaturarbeiten besprochen. Bis zur Rückgabe der Wohnungsschlüssel haben Sie Zeit, die vereinbarten Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Danach gibt es einen erneuten Termin. Ist die Wohnung in Ordnung und somit vertragsgerecht, geben Sie die Schlüssel zurück und der Mietvertrag endet nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück und wie werden die Betriebskosten abgerechnet?

Sofern Sie eine Kaution geleistet haben und die Wohnung renoviert und mängelfrei übergeben wurde, erstatten wir Ihnen nach kurzer Zeit die Kaution. Eventuell müssen wir einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn aufgrund der aktuellen Betriebskostendaten für Sie mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie im Folgejahr, geben Sie uns bitte Ihre neue Anschrift an.

Ein Angehöriger ist verstorben. Was passiert mit dem Mietvertrag?

Wenn Ihr Angehöriger alleine in der Wohnung gewohnt hat, geht der Mietvertrag mit allen Rechten und Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Todes auf den oder die Erben über. Sofern Sie Erbe sind und nicht selbst einziehen möchten, kündigen Sie bitte die Wohnung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Miete ist bis zum Vertragsende unverändert fällig. Sollten Rückstände auf dem Mietkonto bestehen oder Renovierungsarbeiten nachzuholen sein, so übernehmen die Erben diese Verpflichtungen mit dem Mietvertrag ebenfalls.

Konflikte mit den Nachbarn (Lärm, Hausordnung, Verschmutzung). Was nun?

Bitte suchen Sie zuerst das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarn. Vieles lässt sich direkt klären. Schildern Sie höflich Ihr Anliegen und fragen Sie Ihren Nachbarn, ob es möglich ist, eine gemeinsame Lösung zu finden. Sollten Gespräche von Nachbar zu Nachbar nicht weiterhelfen, sind wir gerne bereit, bei der Schlichtung von Streitigkeiten zu helfen und eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Unsere Konfliktlöser stehen bei kleineren und größeren Nachbarschaftsproblemen hilfreich zur Seite. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Kundenbetreuer.

Wann gilt die Nachtruhe im Haus?

Ab 22:00 Uhr sind Musik, laute Unterhaltungen, TV-Geräusche, Radio oder Feiern auf dem Balkon nicht mehr erlaubt.