Neu Steckersolargeräte nach Produktnorm DIN VDE V 0126-95

Informationen zu Steckersolargeräte für unsere Mieter

Sie möchten ein Steckersolargerät installieren? Das freut uns, und wir unterstützen Sie gerne dabei! Mit der neuen Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gibt es nun einen einheitlichen Sicherheitsstandard, der für alle Beteiligten Klarheit schafft. Gemeinsam mit dem seit 2024 geltenden gesetzlichen Anspruch auf Genehmigung (§ 554 BGB) stehen die Zeichen auf Grün für Ihre persönliche Energiewende auf dem Balkon. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie dafür brauchen.

Ablauf

Unser Ablauf für Mieter – Schritt für Schritt

Damit wir die Sicherheit im Gebäude gewährleisten können, ist vor Installation eines Balkonkraftwerks immer unsere Zustimmung erforderlich. So läuft der Prozess ab:

  1. Anfrage stellen – vor Kauf und Installation
    Sie melden Ihren Installationswunsch schriftlich über das Wohnbau-Mieterportal an, bevor Sie ein Steckersolargerät kaufen oder montieren.
    Wichtig: Installieren oder kaufen Sie Ihre Anlage erst, nachdem Sie unsere schriftliche Zustimmung erhalten haben. Zugelassen sind ausschließlich Steckersolargeräte, die der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entsprechen und für den Einsatz an Ihrem Balkon geeignet sind. So vermeiden Sie unnötige Kosten, falls ein Gerät ungeeignet ist oder sich die Installation aus baulichen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht durchführen lässt.
  2. Unterlagen übermitteln
    Sie senden uns die vollständigen Unterlagen zu Ihrem geplanten Balkonkraftwerk (siehe Checkliste), einschließlich der Herstellerdokumentation. Dazu gehören insbesondere Datenblätter, die Konformitätserklärung zur Produktnorm DIN VDE V 0126-95, Montage- und Bedienungsanleitung sowie Angaben zum Steckersystem und zum Montagesystem. Zusätzlich benötigen wir eine Skizze der geplanten Installation.
  3. Vorprüfung durch uns
    Wir prüfen, ob:
    die Leistungs-, Einspeise- und PV-Generatorgrenzen gemäß DIN VDE V 0126-95 (max. 800 VA, 3,5 A AC und max. 960 Wp DC) eingehalten werden,
    der vorgesehene Endstromkreis geeignet ist (u. a. nach DIN VDE 0100, DIN VDE V 0100-551-1 sowie den Anforderungen der VDE-AR-N 4105),
    Montageart und Montagesystem für Balkon oder Terrasse zulässig sind und der bauliche Zustand des Balkons eine Installation erlaubt,
    keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben (z. B. Denkmalschutz, Milieuschutz, Brandschutzauflagen) der Installation entgegenstehen,
    das Steckersolargerät gemäß DIN VDE V 0126-95 zertifiziert ist.
  4. Freigabe & Installation
    Nach schriftlicher Freigabe darf das Gerät entsprechend der Herstellerangaben installiert werden.
  5. Vor-Ort-Abnahme
    Unsere Mitarbeitenden überprüfen vor Ort, ob das freigegebene normgerechte Produkt verbaut wurde, ob Montagesystem, Leitungsverlegung, Steckverbindung und RCD-Anforderungen eingehalten sind.
  6. Betrieb & regelmäßige Kontrolle
    Sie betreiben das Gerät gemäß Betriebsanleitung und führen mindestens einmal jährlich eine Sichtprüfung von Befestigungen, Steckverbindungen und Paneelen durch.
Hinweis: Die konkreten technischen und rechtlichen Bedingungen sind im Merkblatt zur Genehmigung von Balkon-PV-Anlagen zusammengefasst und Bestandteil der Genehmigung.
Checkliste

Checkliste für Ihre Anfrage

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, bevor Sie uns Ihre Anfrage über das Mieterportal schicken.

1. Produktanforderungen

  • [ ] Steckersolargerät entspricht der Produktnorm DIN VDE V 0126-95
  • [ ] Maximale Einspeiseleistung: 800 VA / 3,5 A AC
  • [ ] Maximale PV-Generatorleistung: 960 Wp (bei Schuko-Stecker)
  • [ ] Kein Energiespeicher enthalten
  • [ ] Full-Black-Module (einheitliches Fassadenbild)

2. Technische Dokumentation

  • [ ] Datenblätter von PV-Modul(en) und Wechselrichter
  • [ ] Konformitätserklärung zur DIN VDE V 0126-95
  • [ ] Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105 (Wechselrichter)
  • [ ] Angabe zum zulässigen RCD-Typ (z. B. Typ A, F oder B)
  • [ ] Angaben zum Steckersystem (Typ, Hersteller, Leitungslänge)

3. Montage & Installation

  • [ ] Montageanleitung mit zulässigen Montagearten vorhanden
  • [ ] Angaben zu Schneelast-/Windlastzonen und Einbauhöhen
  • [ ] Statischer Nachweis der Befestigung (vom Hersteller oder Fachbetrieb)
  • [ ] Montagesystem ist vom Hersteller benannt/mitgeliefert
  • [ ] Skizze oder Beschreibung des geplanten Montageorts (Balkon/Terrasse)
  • [ ] Gewünschte Steckdose / Endstromkreis benannt
  • [ ] Steckdose auf dem Balkon vorhanden (keine Kabelführung durch Fenster/Fassade)

4. Betriebs- & Sicherheitshinweise

  • [ ] Betriebs- und Wartungsanleitung vorhanden
  • [ ] Hinweise zu Reinigung und Außerbetriebnahme enthalten
  • [ ] Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

5. Versicherung & Haftung

  • [ ] Haftpflichtversicherung vorhanden (Nachweis bereithalten)
  • [ ] Haftungserklärung ausgefüllt und unterschrieben
  • [ ] Merkblatt gelesen und unterschrieben
  • [ ] Sicherheitsleistung für Rückbauverpflichtung eingeplant

6. Öffentlich-rechtliche Anforderungen

  • [ ] Keine Konflikte mit Denkmalschutz, Milieuschutz oder Brandschutzauflagen
  • [ ] Ggf. erforderliche Genehmigungen eingeholt
Tipp: Fügen Sie alle Unterlagen im PDF-Format bei. Nach Genehmigung und Installation erfolgt die kostenpflichtige Vor-Ort-Abnahme (167,20 €). Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Merkblatt

Voraussetzungen & Pflichten für Balkon-PV-Anlagen

Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten zusätzlichen Anforderungen zusammen, die wir im Interesse der Sicherheit und der übrigen Mieter an die Errichtung und den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen stellen.

Technische Voraussetzungen:

  • Genehmigt werden ausschließlich Balkon-PV-Anlagen (Steckersolargeräte), die die Anforderungen der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vollständig erfüllen.
  • Die Errichtung und der Betrieb sind nur auf dem zur angemieteten Wohnung gehörenden Balkon bzw. der Terrasse zulässig. Dafür ist zwingend eine Steckdose auf dem Balkon erforderlich. Eine nachträgliche Installation bzw. Kabelführung durch Fenster oder Fassade für eine Steckdose ist nicht zulässig.
    Sofern keine Steckdose auf dem Balkon vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, dass eine Errichtung auf Kosten des Mieters erfolgt. Hierbei ist eine fachmännische Ausführung sicherzustellen. Der Mieter lässt die Installation durch einen Fachbetrieb auf eigene Kosten durchführen.
  • Das Durchbohren des bestehenden Putzsystems der Hausfassade oder der Dachkonstruktion für eine Befestigung ist nicht gestattet, ebenso ist das Durchbohren oder anderweitige Beschädigen von Balkongeländern, Brüstungen oder sonstigen baulichen Bestandteilen der Immobilie unzulässig.
  • Die Abmessungen der einzelnen Paneele dürfen weder über die Balkongeländerbreite noch über die Geländerhöhe überstehen bzw. herausragen. Optische Störungen durch die PV-Anlage müssen ausgeschlossen sein (sog. Blendgefahr).

Verkehrssicherheit/Rückbauverpflichtung:

  • Der Mieter hat jährlich die Befestigung der PV-Anlage zu überprüfen. Bei Beschädigung der Befestigungen oder des Paneels hat der Mieter umgehend eine Reparatur oder den Rückbau der Gesamtanlage vorzunehmen. Dem Mieter obliegen die gesamten Kosten des Unterhalts und des Rückbaus.
  • Der Mieter erklärt sich bereits jetzt einverstanden, dass er die Anlage im Fall einer erforderlichen Instandhaltung, Instandsetzung und/oder Modernisierung des Hauses vorübergehend – ohne Beistellung eines Ersatzplatzes bzw. eines Entschädigungsanspruchs – entfernt.
    Sollte der Mieter trotz berechtigter Aufforderung des Vermieters mit angemessener Frist die Anlage nicht entfernen, erfolgt die Demontage durch den Vermieter auf Kosten des Mieters.
  • Sollten Beschädigungen an Balkongeländern, Brüstungen oder Gebäudebauteilen durch die montierte Anlage entstehen, trägt der Mieter die Kosten für deren Beseitigung.
  • Bei Auszug hat der Mieter die Anlage auf seine Kosten zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
  • Die Verkehrssicherungspflicht für die Balkon-PV-Anlage trägt der Mieter. Das Ausfüllen und die Unterzeichnung der beigefügten Haftungserklärung ist daher zwingend notwendig.
  • Der Mieter ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Mit der Unterzeichnung dieses Merkblattes bestätigt der Mieter, dass diese so lange aufrechterhalten wird, wie die Balkon-PV-Anlage betrieben wird.

Allgemeines:

  • Der Einbau der PV-Anlage erfolgt auf Kosten des Mieters.
  • Zur Wahrung eines einheitlichen Fassadenbildes sind ausschließlich Full-Black-Module zulässig.
  • Jede Veränderung und Erweiterung der PV-Anlage obliegt einer neuen Vereinbarung mit dem Vermieter.
  • Der Einsatz von Energiespeichern in Verbindung mit Steckersolargeräten wird aufgrund der erhöhten Brandlast sowie der derzeitigen normativen Rahmenbedingungen für unseren Bestand nicht genehmigt.
  • Der Errichtung der Balkon-PV-Anlage dürfen keine öffentlich-rechtlichen Normen (insb. denkmalschutzrechtlicher Natur) entgegenstehen. Notwendige Genehmigungen sind vom Mieter vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
  • Der Mieter legt einen statischen Nachweis der fachgerechten Befestigung sowie die erforderlichen Zertifikate und Unterlagen gemäß der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vor.
  • Nach Genehmigung und Fertigstellung der Anlage erfolgt die technische Abnahme durch unsere Fachkräfte. Für diese Leistung fällt für den Mieter eine einmalige Gebühr von 167,20€ an. Dieser Betrag deckt die Kosten für die Anfahrt, die Überprüfung der gesamten Installation samt Dokumentation, die Prüfung aller relevanten Schutzeinrichtungen wie Erdung, Sicherungen und FI-Schutzschalter sowie die abschließende Erstellung eines Abnahmeprotokolls.
  • Zur Absicherung der Rückbauverpflichtung ist eine zusätzliche, von dem Vermieter zu bestimmende Sicherheitsleistung einzuzahlen.
Hinweis: Die Balkon-PV-Anlage darf nur unter Einhaltung der o. g. Regelungen installiert und betrieben werden. Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, den Rückbau der Balkon-PV-Anlage zu verlangen.
Fragen & Antworten

FAQ – Häufige Fragen unserer Mieter

Benötige ich Ihre Zustimmung für ein Balkonkraftwerk?

Ja. Steckersolargeräte verändern die elektrische Situation der Wohnung und wirken sich auf die Außenansicht des Gebäudes (z. B. an der Balkonbrüstung) aus. Daher ist unsere vorherige Zustimmung zwingend erforderlich. Im Rahmen des Freigabeprozesses prüfen wir Ihre Unterlagen sowie die baulichen und elektrischen Gegebenheiten.

Welche Leistung darf meine Balkon-PV-Anlage haben?

Gemäß den Vorgaben der DIN VDE V 0126-95 dürfen Steckersolargeräte bei Verwendung einer Schuko-Steckvorrichtung eine maximale Einspeiseleistung von 800 VA, 3,5 A sowie eine maximal zulässige PV-Generatorleistung von bis zu 960 Wp nicht überschreiten.

Darf ich einen „normalen“ Schukostecker verwenden?

Ja, ein Schuko-Stecker darf verwendet werden, sofern der Wechselrichter die Anforderungen der DIN VDE V 0126-95 vollständig erfüllt und die Leistung der PV-Module 960 Wp nicht überschreitet.

Darf ich einen Energiespeicher nutzen?

Der Einsatz von Energiespeichern (Batteriespeichern) ist derzeit nicht zulässig. Grund sind die besonderen Brandschutzanforderungen in Mehrfamilienhäusern sowie das Fehlen einschlägiger Produktnormen für diese Anwendung. Sobald sich die normativen Rahmenbedingungen ändern, werden wir diese Regelung überprüfen.

Kann ich mehrere Balkonkraftwerke anschließen?

Nein. Gemäß DIN VDE V 0126-95 ist der Betrieb nur eines steckerfertigen PV-Gerätes pro Wohnung zulässig. Die Norm legt die technischen Grenzen und Anforderungen für solche Anlagen fest, sodass das Koppeln oder parallele Betreiben mehrerer Geräte nicht erlaubt ist. Zusätzlich sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu beachten.

Darf ich mein Balkonkraftwerk mit anderen Mietparteien teilen?

Nein. Steckersolargeräte sind für den Eigenverbrauch innerhalb eines Haushalts vorgesehen. Eine gemeinschaftliche Nutzung oder Einspeisung in andere Wohnungen ist nicht vorgesehen und wird von uns nicht genehmigt.

Kann ich eine gebrauchte Anlage installieren?

Grundsätzlich ist auch die Verwendung einer gebrauchten Anlage möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gerät nachweisbar die aktuellen Anforderungen der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erfüllt und die vollständige Herstellerdokumentation vorliegt. Ohne vollständige und aktuelle Unterlagen kann keine Genehmigung erteilt werden.

Welche Unterlagen muss ich Ihnen vor Installation zusenden?

Für die Prüfung benötigen wir insbesondere:

  • Datenblätter von PV-Modul(en) und Wechselrichter,
  • Konformitätserklärung zur Produktnorm und relevanten Normen,
  • Montageanleitung inkl. zulässiger Montagearten, Schneelast- und Windlastzonen, Einbauhöhen,
  • Betriebs- und Wartungsanleitung mit Hinweisen zu Betrieb, Reinigung und Außerbetriebnahme,
  • Angaben zum Steckersystem (Typ, Hersteller, Leitungslänge),
  • Information, mit welchem RCD-Typ das Gerät betrieben werden darf,
  • eine Skizze oder Beschreibung des Montageorts (Balkon/Terrasse).
Muss ich meine Anlage irgendwo melden?

Ja, Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Seit Mai 2024 ist dies die einzige erforderliche Anmeldung – eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Netzbetreiber wird automatisch über das Register informiert. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und kann online unter www.marktstammdatenregister.de vorgenommen werden.

Wer trägt die Kosten für Einbau und Rückbau?

Sämtliche Kosten für Einbau, Erweiterung, Wartung, Reparatur und Rückbau der Balkon-PV-Anlage trägt der Mieter.

Wer ist für Wartung und Kontrolle zuständig?

Sie als Betreiber der Anlage sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die regelmäßige Sichtkontrolle verantwortlich. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Überprüfung der Kabel und Steckverbindungen auf Beschädigungen
  • Kontrolle der Befestigung der Module und des Montagesystems
  • Reinigung der Solarmodule bei Verschmutzung (empfohlen: ca. 2x jährlich)
  • Prüfung des Wechselrichters auf Fehlermeldungen oder ungewöhnliche Anzeigen
  • Zusätzliche Sichtkontrolle nach Unwettern (Sturm, Hagel, Gewitter)

Bei Auffälligkeiten, Fehlermeldungen oder Beschädigungen wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb und informieren Sie uns.

Was passiert, wenn mein Balkonkraftwerk defekt ist?

Bei Verdacht auf einen Defekt oder bei sichtbaren Beschädigungen ist das Steckersolargerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, einen Elektrofachbetrieb mit der Prüfung und ggf. Instandsetzung zu beauftragen oder die Anlage zurückzubauen.

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen oder ersetzt wird. Änderungen am Gerät (z. B. anderer Wechselrichter oder andere Module) bedürfen einer erneuten Genehmigung.

Praxiswerte
https://www.wohnbau-mainz.de/fileadmin/Dokumente/Technik/Solar/feldtest-400w-2025.pnghttps://www.wohnbau-mainz.de/fileadmin/Dokumente/Technik/Solar/feldtest-400w-2025.png

Feldtestanlagen mit 405 Wp / 300 W WR und 810 Wp / 600 W WR (2024 & 2025)

In zwei Wohnungen mit Süd- bzw. Süd-West-Ausrichtung haben wir Steckersolargeräte über die Jahre 2024 und 2025 gemonitort. Die Feldtestanlagen wurden vor den Gesetzesänderungen im Mai 2024 installiert, die Balkonkraftwerke mit bis zu 800W Wechselrichterleistung erlauben (§ 554 BGB, § 12a EnWG). Die getesteten Anlagen sind daher auf 600W bzw. 300W Einspeiseleistung begrenzt. Die folgenden Diagramme zeigen beispielhaft die monatliche Verteilung von Eigenverbrauch, Netzeinspeisung und Netzbezug.

Wohnung 1
Feldtest 800 W Jahresverlauf 2025
Feldtest 800 W Jahresverlauf 2024
Wohnung 2
Feldtest 400 W Jahresverlauf 2025
Feldtest 400 W Jahresverlauf 2024

Die gezeigten Ergebnisse sind Feldtestergebnisse aus einzelnen Wohnungen und ersetzen keine individuelle Ertragsprognose. Ertrag und Eigenverbrauch hängen u. a. vom Standort, der Ausrichtung, einer möglichen Verschattung und vom Verbrauchsverhalten im Haushalt ab.