Informationen zu Steckersolargeräte für unsere Mieter
Sie möchten ein Steckersolargerät installieren? Das freut uns, und wir unterstützen Sie gerne dabei! Mit der neuen Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gibt es nun einen einheitlichen Sicherheitsstandard, der für alle Beteiligten Klarheit schafft. Gemeinsam mit dem seit 2024 geltenden gesetzlichen Anspruch auf Genehmigung (§ 554 BGB) stehen die Zeichen auf Grün für Ihre persönliche Energiewende auf dem Balkon. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie dafür brauchen.
Ablauf
Unser Ablauf für Mieter – Schritt für Schritt
Damit wir die Sicherheit im Gebäude gewährleisten können, ist vor Installation eines Balkonkraftwerks immer unsere Zustimmung erforderlich. So läuft der Prozess ab:
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Anfrage stellen – vor Kauf und Installation
Sie melden Ihren Installationswunsch schriftlich über das Wohnbau-Mieterportal an, bevor Sie ein Steckersolargerät kaufen oder montieren.
Wichtig: Installieren oder kaufen Sie Ihre Anlage erst, nachdem Sie unsere schriftliche Zustimmung erhalten haben. Zugelassen sind ausschließlich Steckersolargeräte, die der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entsprechen und für den Einsatz an Ihrem Balkon geeignet sind. So vermeiden Sie unnötige Kosten, falls ein Gerät ungeeignet ist oder sich die Installation aus baulichen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht durchführen lässt. -
Unterlagen übermitteln
Sie senden uns die vollständigen Unterlagen zu Ihrem geplanten Balkonkraftwerk (siehe Checkliste), einschließlich der Herstellerdokumentation. Dazu gehören insbesondere Datenblätter, die Konformitätserklärung zur Produktnorm DIN VDE V 0126-95, Montage- und Bedienungsanleitung sowie Angaben zum Steckersystem und zum Montagesystem. Zusätzlich benötigen wir eine Skizze der geplanten Installation. -
Vorprüfung durch uns
Wir prüfen, ob:• die Leistungs-, Einspeise- und PV-Generatorgrenzen gemäß DIN VDE V 0126-95 (max. 800 VA, 3,5 A AC und max. 960 Wp DC) eingehalten werden,• der vorgesehene Endstromkreis geeignet ist (u. a. nach DIN VDE 0100, DIN VDE V 0100-551-1 sowie den Anforderungen der VDE-AR-N 4105),• Montageart und Montagesystem für Balkon oder Terrasse zulässig sind und der bauliche Zustand des Balkons eine Installation erlaubt,• keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben (z. B. Denkmalschutz, Milieuschutz, Brandschutzauflagen) der Installation entgegenstehen,• das Steckersolargerät gemäß DIN VDE V 0126-95 zertifiziert ist. -
Freigabe & Installation
Nach schriftlicher Freigabe darf das Gerät entsprechend der Herstellerangaben installiert werden. -
Vor-Ort-Abnahme
Unsere Mitarbeitenden überprüfen vor Ort, ob das freigegebene normgerechte Produkt verbaut wurde, ob Montagesystem, Leitungsverlegung, Steckverbindung und RCD-Anforderungen eingehalten sind. -
Betrieb & regelmäßige Kontrolle
Sie betreiben das Gerät gemäß Betriebsanleitung und führen mindestens einmal jährlich eine Sichtprüfung von Befestigungen, Steckverbindungen und Paneelen durch.
Checkliste
Checkliste für Ihre Anfrage
Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, bevor Sie uns Ihre Anfrage über das Mieterportal schicken.
1. Produktanforderungen
- [ ] Steckersolargerät entspricht der Produktnorm DIN VDE V 0126-95
- [ ] Maximale Einspeiseleistung: 800 VA / 3,5 A AC
- [ ] Maximale PV-Generatorleistung: 960 Wp (bei Schuko-Stecker)
- [ ] Kein Energiespeicher enthalten
- [ ] Full-Black-Module (einheitliches Fassadenbild)
2. Technische Dokumentation
- [ ] Datenblätter von PV-Modul(en) und Wechselrichter
- [ ] Konformitätserklärung zur DIN VDE V 0126-95
- [ ] Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105 (Wechselrichter)
- [ ] Angabe zum zulässigen RCD-Typ (z. B. Typ A, F oder B)
- [ ] Angaben zum Steckersystem (Typ, Hersteller, Leitungslänge)
3. Montage & Installation
- [ ] Montageanleitung mit zulässigen Montagearten vorhanden
- [ ] Angaben zu Schneelast-/Windlastzonen und Einbauhöhen
- [ ] Statischer Nachweis der Befestigung (vom Hersteller oder Fachbetrieb)
- [ ] Montagesystem ist vom Hersteller benannt/mitgeliefert
- [ ] Skizze oder Beschreibung des geplanten Montageorts (Balkon/Terrasse)
- [ ] Gewünschte Steckdose / Endstromkreis benannt
- [ ] Steckdose auf dem Balkon vorhanden (keine Kabelführung durch Fenster/Fassade)
4. Betriebs- & Sicherheitshinweise
- [ ] Betriebs- und Wartungsanleitung vorhanden
- [ ] Hinweise zu Reinigung und Außerbetriebnahme enthalten
- [ ] Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
5. Versicherung & Haftung
- [ ] Haftpflichtversicherung vorhanden (Nachweis bereithalten)
- [ ] Haftungserklärung ausgefüllt und unterschrieben
- [ ] Merkblatt gelesen und unterschrieben
- [ ] Sicherheitsleistung für Rückbauverpflichtung eingeplant
6. Öffentlich-rechtliche Anforderungen
- [ ] Keine Konflikte mit Denkmalschutz, Milieuschutz oder Brandschutzauflagen
- [ ] Ggf. erforderliche Genehmigungen eingeholt
Merkblatt
Voraussetzungen & Pflichten für Balkon-PV-Anlagen
Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten zusätzlichen Anforderungen zusammen, die wir im Interesse der Sicherheit und der übrigen Mieter an die Errichtung und den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen stellen.
Technische Voraussetzungen:
- Genehmigt werden ausschließlich Balkon-PV-Anlagen (Steckersolargeräte), die die Anforderungen der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vollständig erfüllen.
- Die Errichtung und der Betrieb sind nur auf dem zur angemieteten Wohnung gehörenden Balkon bzw. der Terrasse zulässig. Dafür ist zwingend eine Steckdose auf dem Balkon erforderlich. Eine nachträgliche Installation bzw. Kabelführung durch Fenster oder Fassade für eine Steckdose ist nicht zulässig. Sofern keine Steckdose auf dem Balkon vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, dass eine Errichtung auf Kosten des Mieters erfolgt. Hierbei ist eine fachmännische Ausführung sicherzustellen. Der Mieter lässt die Installation durch einen Fachbetrieb auf eigene Kosten durchführen.
- Das Durchbohren des bestehenden Putzsystems der Hausfassade oder der Dachkonstruktion für eine Befestigung ist nicht gestattet, ebenso ist das Durchbohren oder anderweitige Beschädigen von Balkongeländern, Brüstungen oder sonstigen baulichen Bestandteilen der Immobilie unzulässig.
- Die Abmessungen der einzelnen Paneele dürfen weder über die Balkongeländerbreite noch über die Geländerhöhe überstehen bzw. herausragen. Optische Störungen durch die PV-Anlage müssen ausgeschlossen sein (sog. Blendgefahr).
Verkehrssicherheit/Rückbauverpflichtung:
- Der Mieter hat jährlich die Befestigung der PV-Anlage zu überprüfen. Bei Beschädigung der Befestigungen oder des Paneels hat der Mieter umgehend eine Reparatur oder den Rückbau der Gesamtanlage vorzunehmen. Dem Mieter obliegen die gesamten Kosten des Unterhalts und des Rückbaus.
- Der Mieter erklärt sich bereits jetzt einverstanden, dass er die Anlage im Fall einer erforderlichen Instandhaltung, Instandsetzung und/oder Modernisierung des Hauses vorübergehend – ohne Beistellung eines Ersatzplatzes bzw. eines Entschädigungsanspruchs – entfernt. Sollte der Mieter trotz berechtigter Aufforderung des Vermieters mit angemessener Frist die Anlage nicht entfernen, erfolgt die Demontage durch den Vermieter auf Kosten des Mieters.
- Sollten Beschädigungen an Balkongeländern, Brüstungen oder Gebäudebauteilen durch die montierte Anlage entstehen, trägt der Mieter die Kosten für deren Beseitigung.
- Bei Auszug hat der Mieter die Anlage auf seine Kosten zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
- Die Verkehrssicherungspflicht für die Balkon-PV-Anlage trägt der Mieter. Das Ausfüllen und die Unterzeichnung der beigefügten Haftungserklärung ist daher zwingend notwendig.
- Der Mieter ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Mit der Unterzeichnung dieses Merkblattes bestätigt der Mieter, dass diese so lange aufrechterhalten wird, wie die Balkon-PV-Anlage betrieben wird.
Allgemeines:
- Der Einbau der PV-Anlage erfolgt auf Kosten des Mieters.
- Zur Wahrung eines einheitlichen Fassadenbildes sind ausschließlich Full-Black-Module zulässig.
- Jede Veränderung und Erweiterung der PV-Anlage obliegt einer neuen Vereinbarung mit dem Vermieter.
- Der Einsatz von Energiespeichern in Verbindung mit Steckersolargeräten wird aufgrund der erhöhten Brandlast sowie der derzeitigen normativen Rahmenbedingungen für unseren Bestand nicht genehmigt.
- Der Errichtung der Balkon-PV-Anlage dürfen keine öffentlich-rechtlichen Normen (insb. denkmalschutzrechtlicher Natur) entgegenstehen. Notwendige Genehmigungen sind vom Mieter vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
- Der Mieter legt einen statischen Nachweis der fachgerechten Befestigung sowie die erforderlichen Zertifikate und Unterlagen gemäß der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vor.
- Nach Genehmigung und Fertigstellung der Anlage erfolgt die technische Abnahme durch unsere Fachkräfte. Für diese Leistung fällt für den Mieter eine einmalige Gebühr von 167,20€ an. Dieser Betrag deckt die Kosten für die Anfahrt, die Überprüfung der gesamten Installation samt Dokumentation, die Prüfung aller relevanten Schutzeinrichtungen wie Erdung, Sicherungen und FI-Schutzschalter sowie die abschließende Erstellung eines Abnahmeprotokolls.
- Zur Absicherung der Rückbauverpflichtung ist eine zusätzliche, von dem Vermieter zu bestimmende Sicherheitsleistung einzuzahlen.
FAQ – Häufige Fragen unserer Mieter
Benötige ich Ihre Zustimmung für ein Balkonkraftwerk?
Ja. Steckersolargeräte verändern die elektrische Situation der Wohnung und wirken sich auf die Außenansicht des Gebäudes (z. B. an der Balkonbrüstung) aus. Daher ist unsere vorherige Zustimmung zwingend erforderlich. Im Rahmen des Freigabeprozesses prüfen wir Ihre Unterlagen sowie die baulichen und elektrischen Gegebenheiten.
Welche Leistung darf meine Balkon-PV-Anlage haben?
Gemäß den Vorgaben der DIN VDE V 0126-95 dürfen Steckersolargeräte bei Verwendung einer Schuko-Steckvorrichtung eine maximale Einspeiseleistung von 800 VA, 3,5 A sowie eine maximal zulässige PV-Generatorleistung von bis zu 960 Wp nicht überschreiten.
Darf ich einen „normalen“ Schukostecker verwenden?
Ja, ein Schuko-Stecker darf verwendet werden, sofern der Wechselrichter die Anforderungen der DIN VDE V 0126-95 vollständig erfüllt und die Leistung der PV-Module 960 Wp nicht überschreitet.
Darf ich einen Energiespeicher nutzen?
Der Einsatz von Energiespeichern (Batteriespeichern) ist derzeit nicht zulässig. Grund sind die besonderen Brandschutzanforderungen in Mehrfamilienhäusern sowie das Fehlen einschlägiger Produktnormen für diese Anwendung. Sobald sich die normativen Rahmenbedingungen ändern, werden wir diese Regelung überprüfen.
Kann ich mehrere Balkonkraftwerke anschließen?
Nein. Gemäß DIN VDE V 0126-95 ist der Betrieb nur eines steckerfertigen PV-Gerätes pro Wohnung zulässig. Die Norm legt die technischen Grenzen und Anforderungen für solche Anlagen fest, sodass das Koppeln oder parallele Betreiben mehrerer Geräte nicht erlaubt ist. Zusätzlich sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu beachten.
Darf ich mein Balkonkraftwerk mit anderen Mietparteien teilen?
Nein. Steckersolargeräte sind für den Eigenverbrauch innerhalb eines Haushalts vorgesehen. Eine gemeinschaftliche Nutzung oder Einspeisung in andere Wohnungen ist nicht vorgesehen und wird von uns nicht genehmigt.
Kann ich eine gebrauchte Anlage installieren?
Grundsätzlich ist auch die Verwendung einer gebrauchten Anlage möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gerät nachweisbar die aktuellen Anforderungen der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erfüllt und die vollständige Herstellerdokumentation vorliegt. Ohne vollständige und aktuelle Unterlagen kann keine Genehmigung erteilt werden.
Welche Unterlagen muss ich Ihnen vor Installation zusenden?
Für die Prüfung benötigen wir insbesondere:
- Datenblätter von PV-Modul(en) und Wechselrichter,
- Konformitätserklärung zur Produktnorm und relevanten Normen,
- Montageanleitung inkl. zulässiger Montagearten, Schneelast- und Windlastzonen, Einbauhöhen,
- Betriebs- und Wartungsanleitung mit Hinweisen zu Betrieb, Reinigung und Außerbetriebnahme,
- Angaben zum Steckersystem (Typ, Hersteller, Leitungslänge),
- Information, mit welchem RCD-Typ das Gerät betrieben werden darf,
- eine Skizze oder Beschreibung des Montageorts (Balkon/Terrasse).
Muss ich meine Anlage irgendwo melden?
Ja, Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Seit Mai 2024 ist dies die einzige erforderliche Anmeldung – eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Netzbetreiber wird automatisch über das Register informiert. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und kann online unter www.marktstammdatenregister.de vorgenommen werden.
Wer trägt die Kosten für Einbau und Rückbau?
Sämtliche Kosten für Einbau, Erweiterung, Wartung, Reparatur und Rückbau der Balkon-PV-Anlage trägt der Mieter.
Wer ist für Wartung und Kontrolle zuständig?
Sie als Betreiber der Anlage sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die regelmäßige Sichtkontrolle verantwortlich. Dazu gehören zum Beispiel:
- Überprüfung der Kabel und Steckverbindungen auf Beschädigungen
- Kontrolle der Befestigung der Module und des Montagesystems
- Reinigung der Solarmodule bei Verschmutzung (empfohlen: ca. 2x jährlich)
- Prüfung des Wechselrichters auf Fehlermeldungen oder ungewöhnliche Anzeigen
- Zusätzliche Sichtkontrolle nach Unwettern (Sturm, Hagel, Gewitter)
Bei Auffälligkeiten, Fehlermeldungen oder Beschädigungen wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb und informieren Sie uns.
Was passiert, wenn mein Balkonkraftwerk defekt ist?
Bei Verdacht auf einen Defekt oder bei sichtbaren Beschädigungen ist das Steckersolargerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, einen Elektrofachbetrieb mit der Prüfung und ggf. Instandsetzung zu beauftragen oder die Anlage zurückzubauen.
Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen oder ersetzt wird. Änderungen am Gerät (z. B. anderer Wechselrichter oder andere Module) bedürfen einer erneuten Genehmigung.
Feldtestanlagen mit 405 Wp / 300 W WR und 810 Wp / 600 W WR (2024 & 2025)
In zwei Wohnungen mit Süd- bzw. Süd-West-Ausrichtung haben wir Steckersolargeräte über die Jahre 2024 und 2025 gemonitort. Die Feldtestanlagen wurden vor den Gesetzesänderungen im Mai 2024 installiert, die Balkonkraftwerke mit bis zu 800W Wechselrichterleistung erlauben (§ 554 BGB, § 12a EnWG). Die getesteten Anlagen sind daher auf 600W bzw. 300W Einspeiseleistung begrenzt. Die folgenden Diagramme zeigen beispielhaft die monatliche Verteilung von Eigenverbrauch, Netzeinspeisung und Netzbezug.
Die gezeigten Ergebnisse sind Feldtestergebnisse aus einzelnen Wohnungen und ersetzen keine individuelle Ertragsprognose. Ertrag und Eigenverbrauch hängen u. a. vom Standort, der Ausrichtung, einer möglichen Verschattung und vom Verbrauchsverhalten im Haushalt ab.
Was sind Steckersolargeräte?
Ein Steckersolargerät gemäß DIN VDE V 0126-95 besteht aus PV-Modul(en), einem netzgekoppelten Wechselrichter, einer Anschlussleitung mit Steckvorrichtung zum Anschluss an einen Endstromkreis sowie einem mitgelieferten oder eindeutig benannten Montagesystem. Alle Komponenten werden als zusammengehöriges System genutzt.
Für diese Geräte gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Die maximale Scheinleistung des Geräts darf 800 VA nicht überschreiten.
- Der maximal zulässige Einspeisestrom in den Endstromkreis beträgt 3,5 A.
- Die Summe der PV-Modulleistungen (Pmax) ist auf 800 W + 20 % begrenzt, z. B. bis 960 W bei Nutzung eines Haushaltssteckers.
- Bei Verwendung einer geeigneten Energiesteckvorrichtung (z. B. einer Wieland-Steckdose) sind Modulleistungen von bis zu 2000 W möglich. Die Installation der Energiesteckvorrichtung darf ausschließlich durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
Der Einsatz von Energiespeichern in Verbindung mit Steckersolargeräten wird aufgrund der erhöhten Brandlast sowie der derzeitigen normativen Rahmenbedingungen für unseren Bestand nicht genehmigt.
Was machen die PV-Module?
Die PV-Module wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Je nach Ausrichtung und Verschattung variiert die erzeugte Leistung.
Sie bestehen aus mehreren Solarzellen, die zu einer wetterfesten Einheit verbunden sind. Die Module werden so am Balkon oder auf der Terrasse montiert, dass sie sicher befestigt sind und eine optimale Sonneneinstrahlung erhalten.
Wichtig: Die zulässige Gesamtleistung aller Module ist durch die Produktnorm begrenzt. Der genaue Wert hängt vom Steckertyp und Wechselrichter ab.
Was macht der Wechselrichter?
Die PV-Module erzeugen Gleichstrom. Im Haushalt brauchen wir aber Wechselstrom, wie aus der Steckdose. Der netzgekoppelte Wechselrichter wandelt den Strom aus den Modulen so um, dass er sicher in den Wohnungsstromkreis eingespeist werden kann.
Gleichzeitig überwacht der Wechselrichter wichtige Sicherheitsfunktionen. Er schaltet zum Beispiel ab, wenn kein Netz mehr vorhanden ist (z. B. bei Stromausfall), damit keine gefährlichen Spannungen anliegen.
In der Dokumentation des Wechselrichters ist angegeben, mit welcher maximalen Leistung er betrieben werden darf und welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) erforderlich ist.
Wie wird das Gerät angeschlossen?
Die Anschlussleitung verbindet den Wechselrichter mit der Steckdose in Ihrer Wohnung. Am Ende der Leitung befindet sich die Steckvorrichtung – je nach System ein normaler Haushaltsstecker (Schuko) oder eine spezielle Energiesteckvorrichtung.
Über diese Steckverbindung wird der erzeugte Strom in den Endstromkreis der Wohnung eingespeist. Damit dies sicher funktioniert, muss der verwendete Stromkreis für den Betrieb eines Steckersolargeräts geeignet sein und über eine passende Fehlerstrom-Schutzeinrichtung verfügen.
Die Eignung des Endstromkreises muss vor der Installation geprüft werden. Die Produktnorm begrenzt aus Sicherheitsgründen die maximal zulässige Einspeiseleistung und den Einspeisestrom.
Wozu dient das Montagesystem?
Das Montagesystem umfasst alle Halterungen und Befestigungsteile, mit denen die PV-Module am Balkon, an der Brüstung oder auf der Terrasse angebracht werden. Es sorgt dafür, dass die Module auch bei Wind und Wetter sicher befestigt sind.
In der Produktnorm ist festgelegt, dass nur das vom Hersteller mitgelieferte oder eindeutig benannte Montagesystem verwendet werden darf. Dafür liegen statische Nachweise vor, etwa zu zulässigen Wind- und Schneelasten.
Wichtig: Eigenkonstruktionen oder Bastellösungen sind nicht zulässig. Verwenden Sie ausschließlich das freigegebene Montagesystem und halten Sie sich an die Montageanleitung des Herstellers.
Welche Inhalte muss die Dokumentation haben?
Die mitgelieferte Dokumentation ist entscheidend für einen sicheren Aufbau, Betrieb, eine eventuelle Wartung und die Außerbetriebnahme. Sie muss alle Informationen enthalten, die zur sicheren Nutzung des Steckersolargeräts notwendig sind.
In der Herstellerdokumentation sollten insbesondere folgende Inhalte enthalten sein:
- Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Geräts,
- Erklärung aller Aufschriften und Symbole auf dem Produkt,
- klar erkennbare Beschreibung von Anschlüssen, Anzeigen und Bedienelementen,
- vollständige Bemessungs- und Umgebungsdaten (z. B. zulässige Umgebungstemperatur, Einsatzorte, Hinweise zu korrosiven Umgebungen, maximale Höhe über Meeresspiegel),
- Angaben zum verwendeten PV-Steckverbindertyp und dessen Hersteller für Module, Wechselrichter und weitere DC-Komponenten,
- Angaben zur Konformität mit den relevanten Normen und Standards,
- Name und Adresse des Herstellers oder Servicepartners für technischen Support,
- eine verständliche Montageanleitung für alle vorgesehenen Montagearten,
- je Montageart: zulässige Schneelast- und Windlastzonen sowie zulässige Einbauhöhen über Grund,
- Datenblattangaben für PV-Module nach den einschlägigen PV-Sicherheitsnormen und für den Wechselrichter inklusive gültiger Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105.
Die Einhaltung dieser Dokumentationsanforderungen prüfen wir in der Regel durch eine Sichtprüfung der Unterlagen. Bitte übermitteln Sie uns alle Dokumente vollständig, idealerweise im PDF-Format.