Unser Leitbild

Die Wohnbau Mainz GmbH ist sich ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Es werden daher die Menschenrechte und die Belange der Umwelt sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in den Wertschöpfungs- und Lieferketten geachtet und dies auch von unseren Lieferanten erwartet. Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Die Wohnbau Mainz GmbH kommt den Anforderungen des LkSG nach. Einzelheiten dazu werden hier in der Grundsatzerklärung der Zentralen Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH beschrieben.

Um sicherzustellen, dass das LkSG im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten eingehalten wird, ist ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden. Auf das digitale Beschwerdeverfahren AdvoSupply zur Meldung von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Verstößen nach dem LkSG kann hier auf der Homepage der Zentralen Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH zugegriffen werden. Die Beschwerdestelle nach LkSG ist nicht zuständig für allgemeine Beschwerden und Kundenanliegen.