Hinweisgeberschutz bei der Wohnbau Mainz GmbH


Die Wohnbau Mainz GmbH und deren Tochterunternehmen erachten den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern als zentralen Bestandteil von Compliance im Unternehmen. Aus diesem Grund stellen wir Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einen internen Meldekanal zur Verfügung, um Fehlverhalten, wie zum Beispiel Korruption oder Betrug, aufzudecken und vorzubeugen. Durch die Einrichtung unserer Meldestelle, wird das Compliance Management System der Wohnbau Mainz weiterentwickelt und die Einhaltung geltenden Rechts und unternehmensinterner Richtlinien gestärkt. Diese wichtige Aufgabe übernimmt für uns eine externe Rechtsanwaltskanzlei in der Funktion einer Ombudsperson. Die Wohnbau Mainz hat sich gegenüber der Ombudsperson dazu verpflichtet, auf sämtliche Herausgabeanspräche und Auskunftsansprüche bezüglich des Hinweisgebers zu verzichten.

 

Welche Folge hat eine missbräuchliche Nutzung des Hinweisgeberschutzsystems?

Die Wohnbau Mainz behält sich vor, im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des Hinweisgeberschutzsystems, die Meldung sowohl straf- als auch zivilrechtlich zu untersuchen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte gegen die entsprechende Person einzuleiten.

Wozu dient unser Hinweisgeberschutzsystem nicht?

Unser Hinweisgeberschutzsystem dient nicht dazu, allgemeine Fragen zu Ihrem Mietverhältnis, wie Schadensmeldungen, Fragen zu Betriebskostenabrechnungen und dergleichen, zu beantworten. Hierfür sind die jeweiligen Fachabteilungen bzw. Ansprechpartner bei der Wohnbau Mainz zuständig.

Bei Schadensmeldungen erreichen Sie unsere technische Auftragsannahme unter der Rufnummer 06131 – 807 222 rund um die Uhr.

Kontaktdaten unserer Ombudsperson

Per Mail: hinweise-wbm(at)scherer-recht(punkt)de
Per Telefax: 0941-298575-10
Per Telefon: 0941-46189459
Mobil: 0171-9960322

Persönlich: nach Bedarf und Vereinbarung