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FAQ – Häufige Fragen unserer Mieter.

Benötige ich Ihre Zustimmung für ein Balkonkraftwerk? 
Ja. Steckersolargeräte verändern die elektrische Situation der Wohnung und wirken sich auf die Außenansicht des Gebäudes (z. B. an der Balkonbrüstung) aus. Daher ist unsere vorherige Zustimmung zwingend erforderlich. Im Rahmen des Freigabeprozesses prüfen wir Ihre Unterlagen sowie die baulichen und elektrischen Gegebenheiten. 

 

Welche Leistung darf meine Balkon-PV-Anlage haben? 
Gemäß den Vorgaben der DIN VDE V 0126-95 dürfen Steckersolargeräte bei Verwendung einer Schuko-Steckvorrichtung eine maximale Einspeiseleistung von 800 VA, 3,5 A sowie eine maximal zulässige PV-Generatorleistung von bis zu 960 Wp nicht überschreiten. 

 

Darf ich einen „normalen“ Schukostecker verwenden? 
Ja, ein Schuko-Stecker darf verwendet werden, sofern der Wechselrichter die Anforderungen der DIN VDE V 0126-95 vollständig erfüllt und die Leistung der PV-Module 960 Wp nicht überschreitet. 

 

Darf ich einen Energiespeicher nutzen? 

Der Einsatz von Energiespeichern (Batteriespeichern) ist derzeit nicht zulässig. Grund sind die besonderen Brandschutzanforderungen in Mehrfamilienhäusern sowie das Fehlen einschlägiger Produktnormen für diese Anwendung. Sobald sich die normativen Rahmenbedingungen ändern, werden wir diese Regelung überprüfen. 

 

Kann ich mehrere Balkonkraftwerke anschließen? 

Nein. Gemäß DIN VDE V 0126-95 ist der Betrieb nur eines steckerfertigen PV-Gerätes pro Wohnung zulässig. Die Norm legt die technischen Grenzen und Anforderungen für solche Anlagen fest, sodass das Koppeln oder parallele Betreiben mehrerer Geräte nicht erlaubt ist. Zusätzlich sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu beachten. 

 

Darf ich mein Balkonkraftwerk mit anderen Mietparteien teilen? 

Nein. Steckersolargeräte sind für den Eigenverbrauch innerhalb eines Haushalts vorgesehen. Eine gemeinschaftliche Nutzung oder Einspeisung in andere Wohnungen ist nicht vorgesehen und wird von uns nicht genehmigt. 

 

Kann ich eine gebrauchte Anlage installieren? 

Grundsätzlich ist auch die Verwendung einer gebrauchten Anlage möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gerät nachweisbar die aktuellen Anforderungen der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erfüllt und die vollständige Herstellerdokumentation vorliegt. Ohne vollständige und aktuelle Unterlagen kann keine Genehmigung erteilt werden. 

 

Welche Unterlagen muss ich Ihnen vor Installation zusenden? 

Für die Prüfung benötigen wir insbesondere: 

  • Datenblätter von PV-Modul(en) und Wechselrichter, 
  • Konformitätserklärung zur Produktnorm und relevanten Normen, 
  • Montageanleitung inkl. zulässiger Montagearten, Schneelast- und Windlastzonen, Einbauhöhen, 
  • Betriebs- und Wartungsanleitung mit Hinweisen zu Betrieb, Reinigung und Außerbetriebnahme, 
  • Angaben zum Steckersystem (Typ, Hersteller, Leitungslänge), 
  • Information, mit welchem RCD-Typ das Gerät betrieben werden darf, 
  • eine Skizze oder Beschreibung des Montageorts (Balkon/Terrasse). 

 

Muss ich meine Anlage irgendwo melden? 

Ja, Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Seit Mai 2024 ist dies die einzige erforderliche Anmeldung – eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Netzbetreiber wird automatisch über das Register informiert. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und kann online unter www.marktstammdatenregister.de vorgenommen werden. 

 

Wer trägt die Kosten für Einbau und Rückbau? 

Sämtliche Kosten für Einbau, Erweiterung, Wartung, Reparatur und Rückbau der Balkon-PV-Anlage trägt der Mieter. 

 

Wer ist für Wartung und Kontrolle zuständig? 

Sie als Betreiber der Anlage sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die regelmäßige Sichtkontrolle verantwortlich. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Überprüfung der Kabel und Steckverbindungen auf Beschädigungen 
  • Kontrolle der Befestigung der Module und des Montagesystems 
  • Reinigung der Solarmodule bei Verschmutzung (empfohlen: ca. 2x jährlich) 
  • Prüfung des Wechselrichters auf Fehlermeldungen oder ungewöhnliche Anzeigen 
  • Zusätzliche Sichtkontrolle nach Unwettern (Sturm, Hagel, Gewitter) 

Bei Auffälligkeiten, Fehlermeldungen oder Beschädigungen wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb und informieren Sie uns. 

 

Was passiert, wenn mein Balkonkraftwerk defekt ist? 

Bei Verdacht auf einen Defekt oder bei sichtbaren Beschädigungen ist das Steckersolargerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, einen Elektrofachbetrieb mit der Prüfung und ggf. Instandsetzung zu beauftragen oder die Anlage zurückzubauen. 

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen oder ersetzt wird. Änderungen am Gerät (z. B. anderer Wechselrichter oder andere Module) bedürfen einer erneuten Genehmigung.