Nicht selten folgt nach einem Brand-, Sturm- oder Leitungswasserschaden für Mieter ein böses Erwachen: Denn Möbel oder Haushaltsgegenstände sind durch die Versicherungen der Wohnbau Mainz nicht gedeckt. Dies liegt daran, dass die Gebäudeversicherungen nur Schäden versichern, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind, z.B. im Treppenhaus, am Dach und fest installierten Einrichtungen wie Toilette oder Heizung. Bei einem Leitungswasserschaden wird die Versicherung ebenfalls nur den Schaden am Wasserleitungssystem und den damit verbundenen Bauteilen ersetzen.

Persönliche Gegenstände des Mieters fallen nicht unter diese Kategorien. Sie müssen deshalb gesondert über eine Hausratversicherung versichert werden. Nur so bekommen Sie Ihren Schaden ersetzt! Denken Sie bitte daran, ausdrücklich auch Elementarschäden zusätzlich zu versichern, denn nur dann bekommen Sie z.B. nach einem Unwetter auch die Gegenstände ersetzt, die einem Wasserschaden im Keller ausgesetzt waren. Wenn Sie eine solche Versicherung haben, denken Sie bitte daran, die Schadenssumme regelmäßig im Hinblick auf die Wertgegenstände, die sich in der Wohnung befinden, anzupassen.

Als Vermieter empfiehlt die Wohnbau Mainz den Abschluss einer Hausratversicherung. Sie schützen damit auch sich selbst vor unangenehmen Überraschungen.